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Schlagworte
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Lauschabwehr


Die Lauschabwehrüberprüfung sog. Sweep ist seit mehr als 20 Jahren unsere Kern-Dienstleistung als Marktführer unter den europäischen Abwehrunternehmen. Ein Team aus Ingenieuren, Technikern, Informatikern und nachrichtendienstlich erfahrenen Abwehrexperten steht Ihnen mit über 100 Mannjahren Lauschabwehr-Praxis international zur Verfügung. Unsere Ausrüstung gilt in Europa als die umfangreichste und modernste in privater Hand. Unser hochauflösendes 3D Digital-Röntgensystem ist dabei nur eines von zahlreichen Beispielen aus unserem eigenen Produktportfolio. Neben den Eigenentwicklungen im Produktbereich, arbeiten wir ständig an neuen und zuverlässigeren Prüf- und Messverfahren. 

Unser TCMsweep umfasst Schwachstellenanalysen, physikalische und messtechnische Untersuchungen, Auswertung und Dokumentation. Abhängig von der kundenspezifischen Gefährdung unterscheiden wir zwischen dem höchsten, gehobenen und mittleren Schutzbedarf. Unser 360 Grad Fokus berücksichtigt dabei u.a. auch die Risiken durch Menschen, bei Dokumenten, TK-Anlagen, IT-Netzwerken und Mobiltelefonen.

    Leistungsumfang:
  • Extrem tief greifende physikalische Überprüfungen
  • Einsatz wissenschaftlich anerkannter Methoden der
    zerstörungsfreien Materialprüfung (ZfP), z.B.:
    • Anwendung hoch auflösender 3D-Röntgentechnik
    • Nutzung aktiver bzw. Transient-Thermografie
    • Endoskopische & videoskopische Untersuchungen
  • Einsatz verschiedener Halbleiterdetektoren (NLJD)
  • Umfangreiche Überprüfung von Leitungen, z.B.:
    • Automatisierte Netzwerkanalyse
    • Time-Domain-Reflektometrie (TDR)
    • Analyse zahlreicher physikalischer Parameter
  • HF-Messungen mit Echtzeit-Differenzspektrumanalyse
  • Überprüfung von Videokonferenzanlagen
  • Revision von TK-Anlagen & Kommunikationsservern
  • Netzwerk-Audit hinsichtlich Computerspionage
  • Optionales Sachverständigengutachten
    Technische Daten Messequipment:
  • Gesamtgewicht: ca. 1.500 kg
  • Transportvolumen: ca. 6 m³
  • Gesamtwert: über 1.000.000,00 EUR


Allgemeines

Die Anwendung von Abhöreinrichtungen, z.B. der Einsatz von konventionellen Wanzen, Telefonwanzen, Richtmikrofonen, Laser-Abhörgeräten und auch die Gewinnung vertraulicher Informationen durch Computerspionage z.B. Trojaner-Software und Sicherheitslücken werden zunehmend einfacher und leichter. Durch die Fortentwicklung entsprechender technischer Geräte kommen ständig neue Varianten hinzu. Schon seit Jahren ist es z.B. möglich, Bildschirmanzeigen aus sicherer Entfernung abzufangen und aufzuzeichnen.

Betroffen sind einerseits Firmen, deren Entwicklungsvorsprung ausspioniert werden soll, andererseits Personen, meist des öffentlichen Lebens, deren Privatsphäre auf diese Weise kompromittiert werden kann. Nur durch Einleitung konsequenter Lauschabwehrmaßnahmen sind die betroffenen Bedarfsträger in der Lage, sich gegen die verdeckt agierenden Angreifer zu wehren. Theoretisch kann es aber jeden treffen.

Jedoch nicht nur die private Wirtschaft, sondern auch staatliche Stellen können prägnante Ziele eines technischen (SIGINT) oder personenbezogenen (HUMINT) Lauschangriffs darstellen. Spezialist auf diesem Gebiet der Lauschabwehr ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Es ist für Prüfungen zuständig, die den staatlichen Geheimschutz betreffen. Das BSI empfiehlt vier Maßnahmen der Lauschabwehr, die gleichermaßen auch für betroffene Firmen sowie Privatanwesen gelten:


1. Zugangskontrolle

Um sicher zu gehen, daß verbal geäußerte Informationen nicht mitgehört werden können, sollte gewährleistet werden, einen speziellen Raum mit Mitteln der Lauschabwehr abhörsicher zu halten:

  • Zutritt zu diesem Raum sollten nur Personen besitzen, die vom Bedarfsträger als absolut vertrauenswürdig eingestuft sind.
  • Unbefugte Personen sollten sich niemals ohne entsprechende Aufsicht in diesem Raum aufhalten können.
  • Bei Nicht-Benutzung sollte dieser Raum verschlossen gehalten werden sowie durch eine Einbruchmeldeanlage gesichert sein.

2. Bauliche Maßnahmen

Bauliche Schutzmaßnahmen sollten zwecks einer erfolgreichen Lauschabwehr derart ausgeführt werden, daß

  • einem potentiellen Angreifer möglichst wenig Möglichkeiten zur Unterbringung der Abhöranlagen offeriert werden,
  • das Abhören von Außen durch akustische Schalldämmung verhindert wird,
  • die Überprüfung durch die visuelle, manuelle sowie meßtechnische Lauschabwehr möglichst effektiv und zuverlässig gestaltet werden kann.

Der Vorteil bei o.g. Lauschabwehr-Maßnahmen besteht darin, daß auch sogenannten „Innentätern“, also Lauschangreifern, die man ursprünglich für vertrauenswürdig hält, ein Angriff möglichst erschwert wird.


3. Schutz der Telefonanlage

Auch Telekommunikationsanlagen (TKA) unterschiedlichster Hersteller (ALCATEL, AVAYA, BOSCH, ERICSSON, LUCENT, NORTEL, PANASONIC, TENOVIS, SIEMENS) können durch spezifische Einstellungen in der Konfiguration zum Abhören mißbraucht werden. Eine entsprechend auf logischer Ebene durchgeführte Lauschabwehr kann verhindern, daß durch manipulierte TKA Raum- oder Telefongespräche belauscht werden können.


4. Regelmäßige Überprüfungen

Bei einer professionellen Lauschabwehrüberprüfung werden abhörgeschützte Räume visuell, manuell sowie mit Spezialinstrumenten nach Abhöranlagen durchsucht. Hierbei werden der Raum selbst, seine Innenausstattung und auch sämtliche Installationen kontrolliert. Eine Lauschabwehrprüfung kann je nach Ausstattung und Größe des Raumes bei Einsatz von bis zu zehn Mitarbeitern bis zu vier volle Tage in Anspruch nehmen. Daraus resultierend kann auch oftmals bestimmt werden, ob ein Lauschangriff in der Vergangenheit bereits statt gefunden hat. Um an die durchgeführten Kontrollen anschließend einen dauerhaften Abhörschutz gewährleisten zu können, sollten die oben beschriebenen Lauschabwehr-Maßnahmen ganzheitlich befolgt werden.

Eine Lauschabwehrüberprüfung kann in folgende Schutzklassen kategorisiert werden. Informieren Sie sich hier über mögliche Schutzklassen.


Grundschutzklasse mittlere Schutzklasse gehobene Schutzklasse höchste Schutzklasse
 

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